Support AGB

1  Allgemeines

1.1  Diese Bedingungen (nachfolgend „AGB“) für die Nutzung der Website www.aaris-c2.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (nachfolgend „aaris c²-Website“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der FunderNation GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 7, 64625 Bensheim-Auerbach (nachfolgend „FunderNation“) und den aaris c²-Mitgliedern (nachfolgend „Funder“), die auf der aaris c²-Website an Förderprojekten wie nachstehend definiert teilnehmen möchten. Vertragspartner der Funder und Betreiber der aaris c²-Website ist Funder Nation.

1.2  Die aaris c²-Website eröffnet Organisationen und Privatpersonen, die Förderprojekte initiieren möchten (nachfolgend „Projektinitiator“) die Möglichkeit, ein Projekt, zu dessen erfolgreicher Umsetzung der Projektinitiator Förderbeträge einsammeln möchte (nachfolgend „Förderprojekt“), vorzustellen und von anderen aaris c²-Mitgliedern, die bereit sind, für das Förderprojekt einen Förderbetrag zu leisten (nachfolgend „Förderer“), entsprechend Förderbeträge einzusammeln.

1.3  Das Förderprojekt muss einen über rein private Zwecke hinausgehenden, wirtschaftlichen, ideellen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen.

1.4  Bei den Förderbeträgen handelt es sich nicht um Spenden im steuerlichen Sinne, sondern lediglich um einen freiwilligen finanziellen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung eines Förderprojekts ohne äquivalente Gegenleistung. Daher können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

1.5  Innerhalb eines individuell festgelegten Zeitraums haben Förderer die Möglichkeit, dem Projektinitiator für das Förderprojekt einen Förderbetrag zukommen zu lassen. Jede Fördermöglichkeit wird im Rahmen eines sog. Förderprojekts vorgestellt.

1.6  Die Vereinbarung über die Förderung kommt ausschließlich zwischen dem Förderer und dem Projektinitiator zustande.

1.7  Die AGB sind jederzeit unter https://www.aaris-c2.com abrufbar. Sie können abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden und werden bei einem Abschluss eines Fördervertrags zusätzlich per E-Mail an den Förderer und den Projektinitiator versandt.

1.8  FunderNation ist bemüht, die aaris c²-Website stets verfügbar zu halten. FunderNation wird die aaris c²-Website mit einer Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel zur Verfügung stellen. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die aaris c²-Website deshalb nicht zur Verfügung, wird FunderNation den Funder hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle der aaris c²-Website aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die vorgenannte Verfügbarkeit angerechnet. FunderNation ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die aaris c²-Website aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FunderNation liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

 

2  Eröffnung eines Mitgliedskontos

2.1  Die Nutzung der aaris c²-Website zu Informationszwecken ist ohne Eröffnung eines Mitgliedskontos möglich.

2.2  Für die aktive Nutzung einiger Funktionen der aaris c²-Website ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos erforderlich. Durch die Eröffnung eines Mitgliedskontos kommt zwischen FunderNation und dem Funder ein Vertrag über die Nutzung der aaris c²-Website zustande. Die Eröffnung eines Mitgliedskontos ist kostenlos. Im Rahmen der Eröffnung eines Mitgliedskontos stimmt der Funder u.a. diesen AGB zu. Die initiale Eröffnung eines Mitgliedskontos setzt die Angabe von Vor- und Zuname sowie einer E-Mail-Adresse voraus. FunderNation steht es zudem frei bei der Anmeldung weitere Daten abzufragen. Möchte der Funder Förderungen auf der aaris c²-Website tätigen, muss er zusätzlich seine Anschrift, Geburtsort und -datum, Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses unter Angabe der ausstellenden Behörde sowie seine Bankverbindungsdaten angeben. Sämtliche von FunderNation bei der Eröffnung des Mitgliedskontos abgefragten Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Soweit sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten ändern, muss der Funder die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend anpassen.

2.3  Der Funder wählt für sein Mitgliedskonto im Rahmen der Eröffnung einen Benutzernamen und ein Zugangspasswort aus. Jeder Funder ist für die Nutzung seines Mitgliedskontos selbst verantwortlich und ist dazu verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen. Sollte der Funder Grund zur Annahme einer unautorisierten Nutzung seines Passworts oder seines Mitgliedskontos haben, ist er verpflichtet, FunderNation unverzüglich hierüber zu informieren.

2.4  Mitgliedskonten auf der aaris c²-Website dürfen nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen eröffnet werden. Nicht voll-geschäftsfähigen Personen (insbesondere Minderjährigen) ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos nicht erlaubt. Mehrere Personen (z.B. Ehepaare oder Familien) dürfen kein gemeinsames Mitgliedskonto eröffnen. Je Person muss ein einzelnes Mitgliedskonto eröffnet werden. Im Falle von juristischen Personen, die als Förderer tätig werden wollen, dürften Mitgliedskonten eröffnet und den Förderer verpflichtende Handlungen auf der aaris c²-Website nur von vertretungsberechtigten Personen vorgenommen werden.

2.5  Die Mitgliedskonten auf der aaris c²-Website sind nicht übertragbar. Auch sind Mehrfachregistrierungen einer Person nicht gestattet.

2.6  Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Mitgliedskontos besteht nicht. FunderNation behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

 

3  Förderbeträge an ein Förderprojekt

3.1  Der Projektinitiator akzeptiert diese AGB durch Bestätigung bei der Anmeldung als Projektinitiator/beim Erstellen von einem Förderprojekt. Der Projektinitiator ermächtigt FunderNation, in seinem Namen die Annahme des Förder-Angebotes eines Förderers zu erklären.

3.2  Durch das Ausfüllen des Förderformulars auf der FunderNation-Website und das Anklicken des Buttons „Jetzt fördern“ am Ende des Förderformulars gibt der Förderer ein Angebot für eine Förderung an den Projektinitiator in der von ihm darin individuell festgelegten Höhe ("Förderbetrag") ab.

3.3  Nach Erhalt des Förder-Angebots schickt FunderNation dem Förderer eine E-Mail, die den Eingang des Förder-Angebots bei FunderNation bestätigt ("Angebotsbestätigung"), das Angebot des Förderers über einen Förderbetrag ("Fördervertrag") für den Projektinitiator in dessen Namen annimmt und dem Förderer sämtliche Informationen zur Verfügung stellt, die er benötigt, um den Förderbetrag zu übermitteln.

3.4  Die Vereinbarung über die Förderung kommt stets zwischen dem Förderer und dem Projektinitiator zustande. FunderNation wird diesbezüglich nicht Vertragspartner des Förderers. Für die Zahlungsabwicklung sind der Förderer und der Projektinitiator selbst verantwortlich.

3.5  Der Fördervertrag ist aufschiebend bedingt auf den Zahlungseingang des Förderbetrages (nachfolgend "aufschiebende Bedingung"). Mit Zahlungseingang wird der Vertrag automatisch wirksam.

3.6  Zudem ist der Fördervertrag auflösend bedingt auf den Fall, dass die konkrete Kampagne nicht erfolgreich ist. Eine Kampagne ist erfolgreich, wenn innerhalb des für die Kampagne festgelegten Zeitrahmens zzgl. der 14-tägigen Abrechnungsphase die Gesamtsumme aller Förder-Angebote von Fundern die individuell festgelegte Funding-Schwelle der Kampagne nicht erreicht. Nach Ablauf der für die Kampagne festgelegten Angebotsdauer (Zeitraum, in welchem Funder Förder-Angebote abgeben können) beginnt eine 14-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 14-tägigen Abrechnungsphase teilt FunderNation dem Funder mit, falls die von ihm unterstützte Kampagne ihre Funding Schwelle nicht erreicht hat und damit nicht erfolgreich war. Wird die Funding Schwelle nicht erreicht, verliert der Fördervertrag seine Wirksamkeit. Weder der Funder noch das Unternehmen oder ein Dritter können aus diesem Vertrag Rechte herleiten.

3.7  Der Projektinitiator kommuniziert im Rahmen der Kampagne zusätzliche Leistungen (nachfolgend „Prämie“), die er gegenüber den Förderern nach erfolgreichem Abschluss einer Kampagne erbringen möchte. Der Projektinitiator ist gegenüber den Förderern verpflichtet, die Prämie nach erfolgreicher Förderung zu gewähren.

3.8  Der Projektinitiator ist sowohl gegenüber dem Förderer als auch gegenüber FunderNation verpflichtet, die Förderbeträge ausschließlich zu den im Rahmen der Beschreibung des Förderprojekts angegebenen Zwecken zu verwenden.

 

4  Kosten und Gebühren

4.1  Die Eröffnung eines Mitgliedskontos auf der aaris c²-Website sowie die Nutzung der aaris c²-Website ist für Funder kostenlos.

 

5  Änderung oder Beendigung von Diensten

5.1  Der Funder hat gegen FunderNation keinen Anspruch auf den Betrieb der aaris c²-Website und die Erbringung der damit zusammenhängenden kostenlosen Dienstleistungen. Im Gegenzug kann der Funder die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen.

5.2  FunderNation steht es frei die aaris c²-Website oder einzelne Dienste zeitweise oder dauerhaft – zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen – einstellen, einzuschränken oder diese zu ändern. Die Abwicklung von bereits über die aaris c²-Website zustande gekommenen Förderungen wird hierdurch nicht berührt.

5.3  FunderNation wird die Funder über bevorstehende Änderungen und Einstellungen informieren.

 

6  Haftung von FunderNation

Für eine Haftung von FunderNation auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

6.1  FunderNation haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

6.2  In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet FunderNation lediglich bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Zu den vertragswesentlichen Pflichten von FunderNation gehören insbesondere die Bereitstellung der aaris c²-Website nach Maßgabe von Ziffer 1.8 sowie die erforderliche Mitwirkung bei Zustandekommen und Durchführung von Förderungen.

6.3  Die Haftung gemäß vorstehender Ziffer 6.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist ein Fördervertrag unwirksam, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Funders gegen FunderNation auf die Erstattung der gezahlten Förderbeträge.

6.4  Die Haftung von FunderNation über die vorstehenden Ziffern 6.1 bis 6.3 hinaus ist ausgeschlossen.

6.5  Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FunderNation entsprechend.

6.6  Eine etwaige Haftung von FunderNation für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen unberührt.

 

7  Haftung der Funder

7.1  Funder sind verantwortlich für alle Schäden, die durch eine Verletzung dieser AGB entstehen.

7.2  Für ihre Förderentscheidung sind Funder selbst verantwortlich.

 

8  Allgemeine Regelungen

8.1  Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2  Hat ein Funder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Funder Kaufmann oder hat der Funder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Funders im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt a.M..

8.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

8.4  FunderNation behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Hierzu ist FunderNation insbesondere berechtigt, wenn aufgrund von Gesetzesänderungen in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen eine Änderung der geschlossenen Verträge erforderlich und/oder – nach Ermessen von FunderNation – sinnvoll sind. Die Funder werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die beabsichtigten Änderungen hingewiesen. Widerspricht ein Funder der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber FunderNation, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert. FunderNation wird die Funder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter https://www.aaris-c2.com abgerufen werden.​

Stand: Februar 2021