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1.1 Diese Bedingungen (nachfolgend „AGB“) für die Nutzung der Website www.aaris-c2.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (nachfolgend „aaris c²-Website“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der FunderNation GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 7, 64625 Bensheim-Auerbach (nachfolgend „FunderNation“) und den Unternehmen, Projekten oder Vereinen, die über die aaris c²-Website Investoren suchen (nachfolgend „Unternehmen“). Voraussetzung für eine Teilnahme an der aaris c² Website ist – unabhängig von der Rechtsform, der Struktur oder der Ausrichtung eines Unternehmens – eine klar identifizierbare natürliche oder juristische Person, die als Vertragspartner an der aaris c² Website teilnimmt. In jedem Fall darf stets ausschließlich eine vertretungsberechtigte Person für das Unternehmen im Rahmen der Teilnahme an der aaris c² Website tätig werden; eine entsprechende Vertretungsbefugnis ist auf Verlangen nachzuweisen. Vertragspartner der Unternehmen und Betreiber der aaris c²-Website ist FunderNation.
1.2 Die aaris c²-Website eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell vorzustellen und Feedback zu diesem Geschäftsmodell von anderen Teilnehmern der aaris c²-Website einzuholen. Zudem eröffnet die aaris c²-Website Investoren (nachfolgend „aaris c²-Mitglied" oder „Funder“) die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg von drei verschiedenen Kategorien von Unternehmen über die Gewährung von partiarischen Darlehen (nachfolgend auch "Investments") zu partizipieren. Bei den Unternehmen handelt es sich um Start-Up-Unternehmen, im Wachstum befindliche Unternehmen und etablierte Unternehmen. Die jeweilige Ausgestaltung der partiarischen Darlehen hängt davon ab, in welche Kategorie von Unternehmen investiert wird.
1.3 Die aaris c²-Website ist eine Online-Plattform, auf der Informationen des Unternehmens veröffentlicht werden. Innerhalb eines individuell festgelegten Zeitraums haben Funder die Möglichkeit, in ein Unternehmen zu investieren. Jede solche Investment Kampagne (nachfolgend "Kampagne") hat einen individuell festgelegten Mindestbetrag (nachfolgend "Funding Schwelle") sowie einen individuell festgelegten Höchstbetrag (nachfolgend "Funding Limit"), der maximal EUR 6 Millionen pro Kampagne betragen kann. Bei einem erfolgreichen Abschluss einer Kampagne wird FunderNation nicht selbst Vertragspartner. Die Verträge über die partiarischen Darlehen werden vielmehr zwischen dem Funder und dem Unternehmen oder der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) geschlossen.
1.4 Die nachfolgenden AGB regeln sämtliche Dienstleistungen, die FunderNation gegenüber dem Unternehmen erbringt (nachfolgend „Dienste“). Die Annahme der AGB erfolgt durch Klicken der entsprechenden Schaltfläche auf der aaris c²-Website im Rahmen der Registrierung des Unternehmens auf der aaris c² Website sowie – klarstellend – im Rahmen des Abschlusses eines Vertrages über ein Crowdfunding über die aaris c²-Website (nachfolgend "Service Agreement"). Die AGB sind jederzeit unter www.aaris-c2.com abrufbar. Sie können abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden und werden bei einem Abschluss eines Service Agreements zusammen mit diesem per E-Mail zugeschickt.
1.5 FunderNation ist bemüht, die aaris c²-Website stets verfügbar zu halten. FunderNation wird die aaris c²-Website mit einer Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel zur Verfügung stellen. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die aaris c²-Website deshalb nicht zur Verfügung, wird FunderNation den Funder hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle der aaris c²-Website aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die vorgenannte Verfügbarkeit angerechnet. FunderNation ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die aaris c²-Website aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FunderNation liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
2.1 Die Nutzung der aaris c²-Website zu Informationszwecken ist ohne Eröffnung eines Unternehmenskontos möglich.
2.2 Für die aktive Nutzung der aaris c²-Website- sowie zur Bewerbung für ein Crowdfunding über aaris c² ist die Eröffnung eines Unternehmenskontos erforderlich. Durch die Eröffnung eines Unternehmenskontos kommt zwischen FunderNation und dem Unternehmer ein Vertrag über die Nutzung der aaris c²-Website zustande. Die Eröffnung eines Unternehmenskontos ist kostenlos. Im Rahmen der Eröffnung eines Unternehmenskontos stimmt das Unternehmen u.a. diesen AGB zu und stellt die von FunderNation abgefragten Informationen zur Verfügung. Im Rahmen dessen ist u.a. die Angabe folgender Informationen erforderlich: Gesellschaftsform, vertretungsberechtigte Organe sowie die Personen, die den Account des Unternehmens bearbeiten dürfen (Vor- und Zuname sowie einer E-Mail-Adresse), sowie einer E-Mail-Adresse des Unternehmens voraus. FunderNation steht es zudem frei bei der Anmeldung weitere Daten abzufragen. Zur Bereitstellung der vorgenannten Informationen wird das Unternehmen die von FunderNation bereitgestellten Vorlagen verwenden und die Vorgaben von FunderNation beachten. Sämtliche von FunderNation bei der Eröffnung des Unternehmenskontos abgefragten Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Soweit sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten ändern, muss das Unternehmen die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend anpassen.
2.3 Das Unternehmen wählt für sein Unternehmenskonto im Rahmen der Eröffnung einen Benutzernamen und ein Zugangspasswort aus. Das Unternehmen ist für die Nutzung seines Unternehmenskontos selbst verantwortlich und ist dazu verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen. Sollte das Unternehmen Grund zur Annahme einer unautorisierten Nutzung seines Passworts oder seines Unternehmenskontos haben, ist es verpflichtet, FunderNation unverzüglich hierüber zu informieren. Das Unternehmen wird die Personen, die den Account des Unternehmens bearbeiten dürfen, entsprechend verpflichten.
2.4 Unternehmenskonten auf der aaris c²-Website dürfen nur von vertretungsberechtigten Personen eröffnet werden. Mehrere Unternehmen (z.B. Konzerngesellschaften) dürfen kein gemeinsames Unternehmenskonto eröffnen. Je Unternehmen muss ein einzelnes Unternehmenskonto eröffnet werden.
2.5 Die Unternehmenskonten auf der aaris c²-Website sind nicht übertragbar. Mehrfachregistrierungen eines Unternehmens sind nicht gestattet. Das Unternehmen darf mehreren Personen die Berechtigung einräumen, den Account zu bearbeiten.
2.6 Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Unternehmenskontos besteht nicht. FunderNation behält sich das Recht vor, Unternehmenskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
3.1 FunderNation stellt die aaris c²-Website als Plattform für Crowdfunding zur Verfügung. Auf dieser Plattform können Unternehmen im Rahmen von Kampagnen Investoren suchen und Funder erhalten die Möglichkeit, Investitionen in Unternehmen zu tätigen.
3.2 Die auf der aaris c²-Website präsentierten Informationen über die Unternehmen werden ausschließlich von den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Eine Prüfung der Plausibilität und der Richtigkeit der Angaben des Unternehmens oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch FunderNation findet nicht statt. FunderNation steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die auf der aaris c²-Website veröffentlichten Inhalte mit dem anwendbaren Recht im Einklang stehen und keinen beleidigenden, diskriminierenden, sittenwidrigen, rassistischen, pornographischen oder in ähnlicher Weise unangemessenen Inhalt haben. Das Unternehmen stellt FunderNation von allen Ansprüchen und Schäden frei, die FunderNation aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Pflicht durch das Unternehmen entstehen.
3.3 Bestimmte Informationen und Daten werden auf der aaris c²-Website als „vertraulich“ gekennzeichnet (nachfolgend „vertrauliche Informationen“). Diese vertraulichen Informationen müssen vertraulich behandelt werden. Ein Funder darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung seiner Investitionsentscheidung nutzen und sie in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, veröffentlichen oder verbreiten.
3.4 Die aaris c²-Website bietet Fundern die technische Möglichkeit, selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der aaris c²-Website von Fundern veröffentlichten Inhalte werden von FunderNation grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von FunderNation dar. Der jeweilige Funder ist dafür verantwortlich, dass die auf der aaris c²-Website veröffentlichten Inhalte mit dem anwendbaren Recht im Einklang stehen und keinen beleidigenden, diskriminierenden, sittenwidrigen, rassistischen, pornographischen oder in ähnlicher Weise unangemessenen Inhalt haben.
4.1 Unternehmen, die an einem Crowdfunding über die aaris c²-Website interessiert sind, können sich gemäß vorstehender Ziffer 2 bei FunderNation um die Aufnahme ihrer Investment Kampagne (nachfolgend "Kampagne") auf die aaris c²-Website bewerben. Hierbei sind die von FunderNation bereitgestellten Vorlagen zu verwenden und die entsprechenden Vorgaben zu beachten.. Die entsprechenden Informationen und Dokumente können per E-Mail (alexander.vonpreysing@fundernation.eu) bei FunderNation eingereicht werden
4.2 Aus den Bewerbungen wählt FunderNation nach freiem Ermessen die Unternehmen aus, die einer näheren Begutachtung unterzogen werden sollen. Hierbei wird FunderNation im Ermessen von FunderNation festgelegte Kriterien („Selektionskriterien“) berücksichtigen. Informationen zu den für FunderNation relevanten Kriterien sind hier Selektionskriterien sind hier einsehbar.
4.3 Nach der Vorauswahl geeigneter Unternehmen unterzieht FunderNation die ausgewählten Unternehmen einer Prüfung. Hierbei prüft FunderNation anhand von von FunderNation festgelegten Kriterien die Unternehmen in Bezug auf ihre Geeignetheit für die Teilnahme an der aaris c² Website.
4.4 Auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet FunderNation – nach freiem Ermessen – darüber, ob mit dem Unternehmen das Service Agreement wie nachstehend beschrieben abgeschlossen wird und die Kampagne des Unternehmens auf der aaris c²-Website präsentiert wird.
4.5 Voraussetzung für die Präsentation der Kampagne eines Unternehmens auf der aaris c²-Website ist der vorherige Abschluss eines Service Agreements zwischen dem Unternehmen und FunderNation. Gegenstand dieses Service Agreements sind insbesondere die Details des Crowdfundings über die aaris c²-Website.
4.6 Nach endgültiger Auswahl des Unternehmens übersendet FunderNation an das Unternehmen den Entwurf des Service Agreements und schaltet in dem Unternehmenskonto des Unternehmens das Formular "Kampagne starten" frei.
5.1 Um auf der aaris c²-Website eine Investmentkampagne starten zu können, muss das Unternehmen ein Service Agreement abschließen. FunderNation stellt dem Unternehmen vor dessen Abschluss einen entsprechenden Entwurf des Service Agreements zur Verfügung. Durch die Übersendung des von allen auf Seiten des Unternehmens beteiligten Vertragsparteien (insbesondere der Gesellschafter und der Geschäftsführer) unterzeichneten Vertragsentwurfs per E-Mail (alexander.vonpreysing@fundernation.eu) gibt das Unternehmen ein Angebot auf den Abschluss eines Service Agreements ab. Das Service Agreement kommt dadurch zustande, dass FunderNation dem Unternehmen eine von FunderNation unterzeichnete Ausfertigung des Service Agreements per E-Mail an die vom Unternehmen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übersendet. Ein Anspruch des Unternehmens auf Abschluss eines Service Agreements besteht nicht.
5.2 Vertragsparteien des Service Agreements werden das Unternehmen, die Gesellschafter und die Geschäftsführer des Unternehmens, FunderNation und die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt). Einzelheiten regelt das Service Agreement. Das Unternehmen wird auf die Einzelheiten des konkreten Service Agreements rechtzeitig und in geeigneter Form hingewiesen.
5.3 Das Unternehmen ermächtigt FunderNation hiermit, für das Unternehmen auf der aaris c²-Website die Investmentverträge mit den Fundern nach Maßgabe der jeweiligen Kampagne abzuschließen.
5.4 Das Unternehmen kann im Rahmen der Kampagne zusätzliche Leistungen (nachfolgend „Prämie“) ausloben, die es gegenüber den Investoren nach erfolgreichem Abschluss einer Kampagne erbringen möchte. Lobt das Unternehmen bestimmte Prämien aus, ist es verpflichtet, diese Prämien zu leisten. Für die Leistung dieser Prämien ist ausschließlich das Unternehmen verantwortlich und FunderNation haftet nicht für die Leistung dieser Prämien durch das Unternehmen.
6.1 Die Eröffnung eines Unternehmenskontos auf der aaris c²-Website ist kostenlos.
6.2 Kommt es zwischen dem Unternehmen, FunderNation und der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) zum Abschluss eines Service Agreements, fallen zugunsten von FunderNation und der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) Vergütungen an, die von dem Unternehmen zu begleichen sind. Einzelheiten enthält das zwischen dem Unternehmen, FunderNation und der FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) geschlossene Service Agreement.
6.3 Unternehmen dürfen gegen Vergütungsansprüche nur mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, aufrechnen.
7.1 Das Unternehmen hat gegen FunderNation keinen Anspruch auf den Betrieb der aaris c²-Website und die Erbringung der damit zusammenhängenden kostenlosen Dienstleistungen. Im Gegenzug kann das Unternehmen die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen.
7.2 FunderNation steht es frei die aaris c²-Website oder einzelne Dienste zeitweise oder dauerhaft – zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen – einstellen, einzuschränken oder diese zu ändern.
7.3 Sofern möglich wird FunderNation die Unternehmen über bevorstehende Änderungen und Einstellungen informieren.
Für eine Haftung von FunderNation auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
8.1 FunderNation haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
8.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet FunderNation lediglich bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Zu den vertragswesentlichen Pflichten von FunderNation gehören insbesondere die Bereitstellung der aaris c² Website nach Maßgabe von Ziffer 1.5 sowie die erforderliche Mitwirkung bei Zustandekommen und Durchführung von Investments.
8.3 Die Haftung gemäß vorstehender Ziffer 8.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Die Haftung von FunderNation über die vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 hinaus ist ausgeschlossen.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FunderNation entsprechend.
8.6 Eine etwaige Haftung von FunderNation für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen unberührt.
9.1 Unternehmen sind verantwortlich für alle Schäden, die durch eine Verletzung dieser AGB entstehen.
10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Hat ein Unternehmen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist das Unternehmen Kaufmann oder hat das Unternehmen seinen Sitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist der Sitz des Unternehmens im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt a.M..
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
10.4 FunderNation behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Hierzu ist FunderNation insbesondere berechtigt, wenn aufgrund von Gesetzesänderungen in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen eine Änderung der geschlossenen Verträge erforderlich und/oder – nach Ermessen von FunderNation – sinnvoll sind. Die Unternehmen werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die beabsichtigten Änderungen hingewiesen. Widerspricht ein Unternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber FunderNation, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert. FunderNation wird die Unternehmen in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter www.aaris-c2.com abgerufen werden.
Stand: Juli 2019