Ja, das ist möglich und geht unabhängig vom Investitionsbetrag. Das Kleinanlegerschutzgesetz schreibt vor, das Beträge über €25.000 durch eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG oder KGaA) oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, investiert werden. Für Privatpersonen ist die Investitionshöhe durch das Kleinanlegerschutzgesetzt auf €25.000 begrenzt.
Bis € 10.000 darf investiert werden, wenn es ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten gibt. Bis € 25.000 darf man als Privatperson investieren, wenn nicht mehr alsder zweifache Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert wird.